Notfallnr. Fuchsbau: 0160 5507 58 6
Notfallnr. Schöne Aussicht: 0159 0409 4690
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Standortleitung AWO: Yvette Mirzakhanian-Caruso
yvette.mirzakhanian-caruso@awo-hamburg.de
040 – 4289 305 23
Die offene Ganztagsschule nach Rahmenkonzept wird in alleiniger Verantwortung der Schule in Kooperation mit verschiedenen Partnern organisiert. Die Schule sichert ein Betreuungsangebot an fünf Tagen. Vormittags findet der Unterricht nach Stundentafel statt und am Nachmittag gibt es bis 16 Uhr ein kostenloses Betreuungs-, Freizeit- und Förderangebot, inklusive eines kostenpflichtigen Mittagessens. Für die Vorschüler*innen ist die Betreuung auch in der Kernzeit kostenpflichtig – je nach Familieneinkommen ist hier ein Monatsbeitrag zwischen 5 Euro und 125 Euro zu zahlen. Eine Früh- und Spätbetreuung sowie eine Ferienbetreuung werden gegen ein behördlich festgelegtes Entgelt angeboten.
Die Schulgemeinschaft hat sich mit der Aufnahme des Ganztagsschulbetriebs für die Kooperation mit einem externen Träger entschieden, der qualifiziertes Personal für die Betreuung stellt und die Rand- und Ferienbetreuung eigenständig organisiert. Nach Gesprächen mit verschiedenen Trägern fiel die Entscheidung 2014 auf die Kooperation mit der AWO.
Mit der AWO wird jährlich ein von der Behörde standardisierter Dienstleistungsvertrag geschlossen. Ein eigener Kooperationsvertrag, der die Zusammenarbeit und inhaltliche Gestaltung regelt, wurde ebenfalls entwickelt und dient als Grundlage der Zusammenarbeit.
Die Teilnahme der Schüler*innen am Ganztagsangebot der Schule ist freiwillig. Die Anmeldung für die Betreuung ist laut §13 Absatz 1 des Hamburgischen Schulgesetzes für ein Schuljahr bindend.
Die Anmeldung für das kommende Schuljahr erfolgt jährlich im Februar für die bestehende Schülerschaft. Die künftigen Erstklässler*innen werden im April/Mai nach der Schulplatzzuweisung für das Ganztagsangebot angemeldet.
Die Grundsäulen und Leitsätze beider Schulzweige, zum einen der Schule besonderer pädagogischer Prägung und zum anderen der Bezirksgrundschule, bilden die Grundlage der pädagogischen Arbeit. Zu unseren Zielen gehören unter anderem die Förderung individueller Anlagen der Kinder, die Verbesserung der Chancengleichheit, die Entfaltung musischer Fähigkeiten, die Entwicklung des sozialen Empfindens, Handelns und Denkens sowie die Erhaltung der Freude am Lernen. An unserer Schule sollen die Kinder ganz im Sinne der Ethik Albert Schweitzers lernen, verantwortlich und mit Ehrfurcht vor dem Leben zu handeln.
Für die Kinder soll in der Betreuungszeit eine Atmosphäre geschaffen werden, in der sie sich aufgehoben und wohl fühlen. Dafür sind stabile Beziehungen unerlässlich. Eine persönliche Bindung zu den Betreuer*innen ist dabei ebenso zentral wie das Zugehörigkeitsgefühl innerhalb einer vertrauten Bezugsgruppe. Ziel ist es, den individuellen Bedarfen der Kinder gerecht zu werden und gleichzeitig Gemeinsames innerhalb der Gruppe zu fördern, um eine Gruppenidentität zu ermöglichen.
Die Kinder sollen grundsätzlich unterstützt werden, Selbstständigkeit zu erlangen und Verantwortung für sich und für andere zu übernehmen. Durch die Mitgestaltung der Betreuungszeit werden sie in das Tun einbezogen und entwickeln Engagement. Hilfsbereitschaft, Rücksichtnahme und Toleranz untereinander sollen gefördert werden.
Um die Grundsäulen der Schule besonderer pädagogischer Prägung und das Leitbild der Bezirksschule auch in der Betreuungszeit zu verankern, ist eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit von Lehrkräften und Betreuungspersonal unerlässlich. Vor diesem Hintergrund fördern wir auch eine Verzahnung von Vor- und Nachmittag in der Form, dass auch Betreuungskräfte die Kinder am Vormittag erleben und unterstützen, beispielsweise in doppelt besetzten Stunden oder als Schwimmbegleitung. Regeln und Vereinbarungen sollen am Vormittag und am Nachmittag gleichermaßen gelten. Es soll gemeinsame Rituale und eine gemeinsame Gestaltung der Räume geben.
Die Kernbetreuung erstreckt sich über die Zeit von 13 bis 16 Uhr. In dieser Zeit sollen die Kinder essen, spielen, sich ausruhen, sich bewegen und auch weiter lernen können. Vielfältige Angebote in offener Form oder in Kursen, Lernzeit und Förderung müssen in dieser Zeit untergebracht werden. In der Mittagsfreizeit bzw. parallel zur Lernzeit kann zusätzlich unter vorheriger Anmeldung privater Musikunterricht in den Räumlichkeiten unserer Schule wahrgenommen werden.
Der Großteil der Kinder bleibt nur bis 15 Uhr in der Betreuung. Auf Beschluss der Schulkonferenz wurde zudem festgelegt, dass die Lernzeit vor 15 Uhr getaktet werden soll. Daraus ergibt sich folgende Rhythmisierung:
Die Zeit von 13 bis 15 Uhr ist mit der Übergabe der Kinder, dem Mittagessen, einer Mittagsfreizeit, der Lernzeit sowie dem Aufräumen ausgefüllt. Die Lernzeit von 14:15 bis 14:45/15 Uhr ist für die Jahrgänge 1-4 verbindlich, damit die Kinder in Ruhe ihre Hausaufgaben erledigen, Lernstoff wiederholen oder anderweitig gefördert werden können.
Dem Gemeinschaftsgefühl dient der Mittwoch als Gruppentag, der frei von Kursen und festgelegten Angeboten außerhalb der Gruppen ist. Die Stammgruppe kann beispielsweise diesen Nachmittag im Alstertal oder in der Turnhalle, beim gemeinsamen Backen oder Musizieren oder dem freien Spiel flexibel gestalten.
Offene Angebote und Neigungskurse, die den Bedürfnissen der Kinder nach Ruhe, Bewegung, Spielen, Basteln, Entdecken, Lesen und Lernen nachkommen sollen, gibt es zwischen 15 und 16 Uhr.
Dienstags und donnerstags finden Neigungskurse statt, für die sich die Kinder ab Jahrgang 2 für ein Schulhalbjahr verbindlich anmelden. Die Kurse umfassen verschiedene Bereiche wie beispielsweise Kreatives, Musik, Theater, Sport, Engagement, Natur & Technik oder Kochen & Backen, die in einem ausgewogenen Verhältnis angeboten werden sollen. Die Kinder wählen die Kurse freiwillig. Die Wahl findet in der Schule statt. Das Neigungskursprogramm wird vor der Wahl veröffentlicht, sodass Eltern ihre Kinder bei der Wahl beraten können. Für die Erstklässler*innen gibt es bewusst noch kein Neigungskursangebot. Für sie bieten die Gruppenleitungen altersgerechte offene Angebote an.
Um den Kindern auch am Nachmittag verlässliche Gruppen mit festen Gruppenleitungen als Bezugspersonen zu bieten, hat sich die Schulgemeinschaft für ein sogenanntes Stammgruppenprinzip entschieden.
Die Nachmittagsbetreuung soll ritualisiert in den Bezugsgruppen beginnen und enden, damit die Kinder den Tag an der Schule als einheitlich und abgerundet in einer festen Gruppe erleben. So können das Gefühl der Geborgenheit und des Vertrauens gestärkt sowie das Gemeinschaftsgefühl der Bezugsgruppe und die Bindung zur Gruppenleitung gefestigt werden.
Wenn die Anmeldezahlen es ermöglichen, setzt sich die Gruppe am Nachmittag aus den Kindern des Klassenverbands zusammen. Wenn in Klassen weniger Kinder für die Nachmittagsbetreuung angemeldet sind, ist es möglich, dass die Kinder der Klasse mit Kindern einer anderen Klasse zu einer Gruppe zusammengefasst werden. In der Regel wird hier nur klassenübergreifend innerhalb eines Jahrgangs eine Gruppe zusammengefasst, nur in seltenen Ausnahmefällen kann auch eine jahrgangsübergreifende Zusammenlegung organisatorisch notwendig werden.
Die Stammgruppen bleiben montags bis donnerstags von 13 bis 15 Uhr – teilweise bis 16 Uhr – in ihrer Gruppe zusammen. Freitags findet eine klassenübergreifende jahrgangsweise Betreuung statt, ebenso wie zwischen 15 und 16 Uhr, wenn hier nur noch einzelne Kinder, die keine Neigungskurse oder offenen Angebote wahrnehmen, in den Gruppen betreut werden.
Die Nachmittagsbetreuung bezieht sich auf die Kernzeit von 13 bis 16 Uhr. Zusätzlich Betreuungszeiten können für die Ferien von 8 bis 16 Uhr und für die Randzeiten von 7 bis 8 Uhr bzw. 16 bis 18 Uhr kostenpflichtig mit dem Anmeldeformular gebucht werden.
Innerhalb der Kernbetreuungszeit gibt es eine zusätzliche Abholzeit um 15 Uhr, um den individuellen Bedarfen der Familien entgegenzukommen. Weitere Abholzeiten können nicht ermöglicht werden (Ausnahme: Nur in der VSK gibt es eine weitere Abholzeit um 14 Uhr). Feste Abholzeiten sind wichtig, um den Nachmittag sinnvoll und harmonisch mit vielfältigen Angeboten zu rhythmisieren, um eine stabile Gruppenstruktur mit gemeinsamen Ritualen zu initialisieren und aus organisatorischer Sicht den Überblick über die Kinder zu behalten und Sicherheit zu gewährleisten.
Zum Ende eines Schuljahres werden mit einer schulinternen Online-Abfrage die genauen Betreuungszeiten innerhalb der gebuchten Kernzeit abgefragt. Hier können die Tage angegeben werden, an denen das Kind nur bis 15 Uhr betreut werden soll. (Hinweis: In den behördlichen Anmeldeformularen wird zunächst pauschal die Kernzeit an den gewählten Tagen bis 16 Uhr angemeldet. Daher ist die zusätzliche schulinterne Abfrage notwendig – auch für unsere rechtzeitige Personalplanung.)
Für die Erstklässler*innen gibt es eine Eingewöhnungsphase bis zu den Oktoberferien. Die Anmeldung hierfür erfolgt in dieser Phase wochenweise über eine Abfrage der Klassenlehrkräfte, welche die Betreuungsbedarfe dann jeweils an die AWO weiterleiten. In diesem Zeitraum können weniger Tage als angemeldet und wechselnde Abholzeiten (15 oder 16 Uhr) gewählt werden. Nach den Oktoberferien ist auch für die Erstklässler*innen die Teilnahme an den angemeldeten Tagen verbindlich.
Das Mittagessen ist ein fester Bestandteil der Nachmittagsbetreuung. Mit der Anmeldung zur Nachmittags- oder Ferienbetreuung erfolgt automatisch die Anmeldung zum Mittagessen für die entsprechenden Tage.
Die Gruppen gehen gemeinsam in der Schulmensa essen. Hier gibt es unterschiedliche Zeitschienen von jeweils 30 Minuten. Die Mensa wird vom Schulverein betrieben und verfügt über eine eigene Produktionsküche. Auf Kinder mit Lebensmittelunverträglichkeiten geht das Angebot ein. Hierfür ist lediglich eine Absprache mit der Mensaleitung erforderlich.
Das Mittagessen kostet – ohne Ermäßigung – 4,15 Euro.
Für die Teilnahme am Mittagessen ist die Anmeldung des Bezahlsystems MAMPF unter https://login.mampf1a.de/albert-schweitzer-schule/ sowie die ausreichende Deckung des MAMPF-Guthaben-Kontos notwendig. Nach der Anmeldung erhalten die Schüler*innen ihren Mensaausweis, der gleichzeitig Schüler*innenausweis ist. Mit dem Mensaausweis kann auch an Tagen, an denen die Kinder nicht in der Nachmittagsbetreuung angemeldet sind, vorbestelltes Essen abgeholt werden.
Um das Essen– beispielsweise an Ausflugstagen oder im Krankheitsfall – abzubestellen, muss die Abmeldung vom Mittagessen möglichst zeitnah, spätestens aber bis 16 Uhr des Vortages formlos per Mail an mensaass@gmx.de vorgenommen werden.
Einige Schüler*innen aus den Jahrgängen 5 und 6 nehmen ebenfalls die Nachmittagsbetreuung in Anspruch. Sie haben teilweise andere Interessen und Bedarfe, die bei der Gestaltung des Ganztags berücksichtigt werden müssen. Da der Unterricht bis 13:30 Uhr dauert und nach der Übergabe die Gruppe bis 14:15 Uhr zum Mittagessen geht, können die Schüler*innen in Absprache mit den Eltern und Klassenlehrkräften wählen, ob sie anschließend an der festen Lernzeit teilnehmen oder Freizeit haben.
Auch wird bei den Neigungskursangeboten darauf geachtet, dass es auch ansprechende Angebote für diese Altersgruppe gibt. Im Rahmen dieser Angebote kann auch eine Verknüpfung von Primar- und Mittelstufe stattfinden, sofern dies möglich bzw. pädagogisch sinnvoll ist. Darüber hinaus werden nach Möglichkeit Projekte angeboten, bei denen die Schüler*innen bei der Gestaltung ihres Nachmittags selbst aktiv werden, Verantwortung übernehmen sowie ihren Interessen nachgehen (z.B. soziale/ politische Projekte, Fahrradwerkstatt…) können.
Die Gruppenleitung einer Stammgruppe ist eine pädagogische Fachkraft, die ggf. von Honorarkräften unterstützt wird. Die Lern- bzw. Hausaufgabenzeit wird zusätzlich einmal in der Woche von der Klassenleitung unterstützt. In Klassen mit zwei Klassenleitungen werden manchmal zwei Lernzeiten begleitet. In klassenübergreifenden Gruppen werden Lernzeiten gemäß der Anzahl der vorhandenen Klassenleitungen mitbetreut, sodass einige Gruppen in jeder Lernzeit von einer Klassenlehrkraft unterstützt werden.
Für die Teilnahme am Ganztagsangebot und an den zusätzlichen Betreuungsleistungen werden die Kinder von den Eltern mit dem Anmeldeformular im Schulbüro angemeldet. Buchungen für alle Betreuungsleistungen gelten jeweils für ein Schuljahr. Während des laufenden Schuljahres kann im Ausnahmefall die Buchung der Betreuungsleistungen mit Ausnahme der Kernzeit von 13 bis 16 Uhr im Laufe eines Kalenderquartals jeweils mit Wirkung auf das übernächste Quartal verändert werden. Soll die Änderung kurzfristiger erfolgen, so ist dies nur möglich, wenn die Schule bzw. der Kooperationspartner zustimmen. Wenn eine Reduzierung der Gebühren in Anspruch genommen werden soll, muss eine Erklärung zum monatlichen Einkommen abgeben oder ein Nachweis über die Leistungsberechtigung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erbracht werden. Es ist zu beachten, dass Gebührenänderungen immer erst zum Beginn des nächsten Monats wirksam werden und nicht sofort mit der Meldung im Schulbüro.
Die Kernzeit von 8 bis 16 Uhr ist kostenlos (Ausnahme: VSK). Für weitere Betreuungszeiten werden nach Einkommen gestaffelte Gebühren erhoben. Die Eltern buchen die Betreuungsleistungen grundsätzlich für ein ganzes Schuljahr. Die Gebühren werden für ein Schuljahr berechnet und dann monatlich erhoben, um die Kosten gleichmäßig zu verteilen.
Detailliertere Informationen zu den Gebühren können Sie auf unserer Schulhomepage der Rubrik Rahmenbedingungen entnehmen. Ebenso finden Sie diese sowie einen Gebührenrechner auf der Homepage der Behörde unter http://www.hamburg.de/infos-fuer-eltern/3372062/anmeldung.html. In der Behörde gibt es auch eine telefonische Beratung und Unterstützung bei Fragen zum Ausfüllen der Formulare: 040-428632214.