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Betreuungsumfang (§13 HmbSG)

  • Für Kinder bis zum Schuljahr, in dem 14. Lebensjahr vollendet wird
  • Betreuungsangebot an der ASS: Montag bis Freitag von 7.00 – 18.00 Uhr
  • Frühbetreuung von 7.00 – 8.00 Uhr, Kernzeit an 5 Tagen bis 16.00 Uhr, Spätbetreuung von 16.00 bis 18.00 Uhr in der Schulzeit
  • Betreuung in den Ferien (Schließzeiten von bis zu 4 Wochen:
    In dieser Zeit wird, wenn nötig, eine Betreuung an einer anderen Einrichtung für Ihr Kind organisiert

Definition „Ferienwoche“

  • 7 aufeinanderfolgende Wochentage in den Ferien
  • Kann an jedem beliebigen Wochentag beginnen und endet am 7. folgenden Tag
  • Wochenende oder Feiertage innerhalb der 7 Tage zählen zur Ferienwoche (an Wochenenden und Feiertagen findet keine Betreuung statt; dies gilt auch für den 24.12. und 31.12.)
  • Ferienwochen können einzeln oder zusammenhängend genommen werden
  • Es ist möglich für Schüler/innen die Ferienbetreuung zu buchen, die nicht an der Kernzeit teilnehmen

Die Geschwisterkindregelung

  • Wenn es jüngere betreute Geschwisterkinder in der Familie gibt (z.B. in der Tagespflege, der Krippe, in der Kita / im Elementarbereich, im der Ganztagsschule. Hierzu zählt auch die Teilnahme an der kostenfreien Kernzeit bei Teilnahme am kostenpflichtigen Mittagessen sowie auch nur die Teilnahme am kostenpflichtigen Mittagessen.), steht Ihnen ein Zuschuss aufgrund der Geschwisterkindregelung zu
  • Das jüngste betreute Kind zahlt die auf der Grundlage des Familiennettoeinkommens ermittelte Gebühr voll. Für das zweite Kind reduziert sich diese Gebühr auf ein Drittel
  • Für das dritte und jedes weitere Kind verringert sie sich auf ein Fünftel

Fristen für Änderungen nach Anmeldeschluss

  • Buchungen gelten für ein Schuljahr (Für jedes Schuljahr ist wieder eine Erstanmeldung nötig, mit der der aktuelle Betreuungsbedarf und die Ermäßigungstatbestände dargestellt werden)
  • Änderungen der Rand- und Ferienzeiten während des laufenden Schuljahres zum Ende eines Kalenderquartals mit Wirkung auf das übernächste Quartal
  • Kurzfristigere Änderung bedarf der Zustimmung der Schule
  • Frühestmögliche Änderung zum Beginn des nächsten Monats
  • Änderungen der Ermäßigungstatbestände werden zum Ersten des Folgemonats berücksichtigt

Definition „Sockelwoche“

  • 6 einzelne Betreuungstage (nur als ganze Sockelwoche buchbar)
  • Betreuungstage können z.B. für Brückentage oder einzelne Ferientage genommen werden
  • Sockelwochentage können einzeln oder am Stück genommen werden
  • Sockelwochentage können vor oder nach einer Ferienwoche genommen werden
  • Jeder Ferientag kann ein Sockelwochentag sein

Zuschüsse für das Mittagessen

  • Ein Mittagessen kostet an der Albert-Schweitzer-Schule 3,50€
  • Aufgrund von Familieneinkommen und / oder Geschwisterkindregelung steht Ihrem Kind auch ein Zuschuss beim Mittagessen zu
  • Der Zuschuss wird automatisch mit der Anmeldung und dem darin enthaltenen Antrag auf Zuschüsse berechnet und an die Mensa weitergeleitet
  • Ab der 5. Klasse zahlen alle Kinder (außer BuT-Leistungsempfänger) den vollen Preis
  • Für Leistungsempfänger nach BuT ist das Mittagessen kostenlos
  • Eltern buchen und bezahlen das Mittagessen über das elektronische Abrechnungssystem direkt bei der Mensa. [Anmeldung unter: www.login.mampf1a.de/Albert-Schweitzer-Schule]

Die Gebühren

Einkommensstaffelung

  • *Tabelle folgt (Die Übersicht finden Sie auch unter: hamburg.de/ganztagsschule)
  • Bei Familien mit mehr als 6 Mitgliedern reduziert sich die Gebühr einkommensunabhängig auf 20%
  • Für die Vorschulklasse liegt die Gebühr für die Kernzeit einkommensabhängig zwischen 5 Euro (Mindestgebühr) und maximal 125 Euro monatlich
  • Sie können Ihre Gebühren hier berechnen lassen: hamburg.de/gebuehrenrechner